AGB Pferdewetten

1. Jeder bei den Wettveranstaltern abgeschlossenen Wette (veranstaltete Wetten als auch vermittelte Wetten) liegen die nachstehenden Wettbedingungen und bei den Totalisatorwetten auch die Wettbedingungen der Rennvereine zu Grunde. Mit Abschluß der Wette erklärt der Wettnehmer, dass er sowohl die vorliegenden, als auch die AGB der Rennvereine, die im Wettbüro deutlich sichtbar ausgehängt sind zur Kenntnis genommen hat und deren Geltung für die Wette anerkennt.

2. Der Wettvermittler hat eine nach § 2 Rennwett- und Lotteriegesetz behördliche Erlaubnis, Wetten auf öffentliche Leistungsprüfungen für Pferde und damit zusammenhängende Veranstaltungen zu vermitteln. Die Vermittlung der Wetten zu den Wettveranstaltern (Buchmacher und Totalisator) basiert auf dem zwischen dem Wettveranstalter und dem Wettvermittler geschlossenen Vertrag, der den Wettvermittler im Rahmen seiner behördlichen Erlaubnis authorisiert, Wetten direkt an den Wettveranstalter zu vermitteln. Den Wettveranstaltern steht es frei, die Annahme einzelner Wetten abzulehnen oder den Einsatz auf einzelne Wetten in der Höhe zu limitieren. Die Limits differieren abhängig von der Wettveranstaltung und sind jederzeit frei veränderbar. Die jeweils gültigen Limits sind auf dem Wettschein vermerkt.

Mit Abgabe der Wette erklärt der Wettnehmer, dass er vom Ausgang des Rennens keine Kenntnis hat.

3. Beim Abschluß von Wettveranstalterwetten kann ein Aufgeld zuzüglich zum Wetteinsatz erhoben werden. Es steht dem Wettveranstalter frei, die Höhe des Aufgeldes festzulegen und zu verändern. Der jeweils gültige Aufgeldsatz ist auf dem Wettschein vermerkt.

4. Die auf dem Wettschein eingetragene Nummer steht für Renn-Nummer und Startnummer des Pferdes (314 = Rennen 3, Pferd Nummer 14). Bei Nichtübereinstimmung von Starterliste und Rennsportzeitung durch Druckfehler gilt die Nummerierung der Starterliste. Sind auf einem Wettschein Nummer und Name des Pferdes vermerkt, ist die Startnummer maßgeblich. Läuft ein Pferd zweimal am Tag, gelten alle Wetten nur für den ersten Start, sofern das Rennen nicht vorgeschrieben ist.

5. Wenn ein annulliertes Rennen am selben Tag noch einmal gelaufen wird, so gilt die Wette für dieses Rennen. Wird ein Rennen auf einen anderen Tag verlegt, so sind alle Wetten über dieses Rennen offen; die Einsätze werden zurückgezahlt.

6. Wettscheine sind bei Entgegennahme auf Ihre Richtigkeit und Vollständigkeit hin zu überprüfen. Dies umfaßt insbesondere die eigentliche Wette, den Wetteinsatz, die Höhe des Aufgelds und die vereinbarten Limits. Spätere Beanstandungen können nicht berücksichtigt werden.

7. Die Wette ist abgeschlossen, wenn sie rechtzeitig vor Start in voller Höhe bezahlt und in den Hauptrechner des Wettveranstalters bzw. des Wettveranstalters abgespeichert ist, sowie ein vollständiger Wettschein vom Rechner ausgedruckt und an den Wettnehmer ausgehändigt wurde. Die einverständliche Belassung des Wettscheines durch den Wettnehmer beim Wettveranstalter steht einer Aushändigung gleich.

8. Für Übertragungsfehler von Wettdaten und Rennergebnissen übernimmt der Wettveranstalter für eigene Leistungen wie auch für die mit der Weiterleitung betrauten Einrichtungen keine Haftung, da er die Daten von dritter Stelle bezieht und auf deren Inhalt keinen Einfluß hat. Für Fehler, die außerhalb der Datenübermittlung liegen, übernimmt der Wettveranstalter ebenfalls keine Haftung, es sei denn, der Fehler beruht auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten des Wettveranstalters oder seiner Gehilfen. Voraussetzung für eine Haftung des Wettveranstalters bei Schäden, die aus einer Verletzung des Lebens, der Gesundheit oder des Körpers resultieren, ist eine grob fahrlässige Pflichtverletzung des Wettveranstalters oder seiner Gehilfen.

Darüber hinaus behält sich der Wettveranstalter das Recht vor, offensichtliche Irrtümer wie zum Beispiel das Verwechseln von Quoten oder von Ereignissen/Rennplätzen/etc. entweder zu berichtigen oder das Ereignis mit der Quote 10 für 10 zu werten. Als Wetteinsatz gilt ausschließlich der vom Wettveranstalter registrierte bzw. bestätigte Betrag.

9. Die auf dem Wettschein aufgedruckte Zeit gilt als Annahmezeit. Liegt die Annahmezeit nach der tatsächlichen Startzeit (nicht Planstartzeit), ist die Wette ungültig. Sie wird wie ein Nichtstarter behandelt; der Einsatz wird zurückgezahlt. Tatsächlicher Start ist die im Rennbericht vermerkte Zeit.

10. Die Annahme von Wettveranstalterwetten durch Computerkassen erfolgt ohne Überprüfungspflicht des Wettveranstalters oder seiner Angestellten. Maßgeblich für die Gültigkeit ist die im Computer unter der Wettscheinnummer abgespeicherte Wette.

11. Änderungen der Eintragungen oder andere Manipulationen auf dem Originalwettschein machen die Wette ungültig und schließen einen Gewinnanspruch oder eine Rückzahlung des Einsatzes aus.

12. Mindesteinsätze bei Buchmacherwetten:

pro Buchmacherwette: 0,50 Euro pro Wettschein: 2.-- Euro pro Festkurs: 5.-- Euro

13. Sollte eine der vorstehenden Klauseln ganz oder teilweise unwirksam sein, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen; der Wettvertrag an sich bleibt wirksam. Bei Unwirksamkeit einer Klausel sind die Parteien verpflichtet, eine jeweils dem Sinngehalt der unwirksamen Klausel nahekommende Regelung zu treffen. Soweit einzelne Bestimmungen unwirksam sein sollten, richtet sich der Inhalt des Wettvertrages nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 306 I und II BGB).

II. Wettarten

Nachfolgende Wettarten sind sämtliche Wettarten, die der Wettveranstalter anbietet. Die Wettarten differieren jedoch jeweils nach der angebotenen Wettveranstaltung. Der Wettveranstalter behält sich vor, nur einen Teil der aufgeführten Wettarten anzubieten. Es können jeweils nur die Wettarten gespielt werden, die für die jeweiligen Veranstaltungen angeboten werden. Bei allen Wetten ist Voraussetzung für den Gewinnanspruch, dass die gewetteten Pferde nicht "ohne Wetten" gelaufen sind. Bei totem Rennen werden alle Quoten anteilig geteilt.

A) Einzelwetten

1. Siegwetten sind gewonnen, wenn das gewettete Pferd als Erster durch den Totalisator ausgewiesen wird. Bei der Siegwette gibt es bei französischen, italienischen und amerikanischen Rennplätzen auch die Möglichkeit einer Stallwette (siehe 5.).

2. Platzwetten sind gewonnen, wenn das gewettete Pferd als Erster oder Zweiter bzw. Erster, Zweiter oder Dritter durch den Totalisator ausgewiesen wird:

Deutschland: zwei Platzquoten ab vier Startern / drei Platzquoten ab sieben Startern Frankreich: zwei Platzquoten ab vier Startern / drei Platzquoten ab acht Startern Italien: zwei Platzquoten ab vier Startern / drei Platzquoten ab acht Startern England / Irland / SA: zwei Platzquoten ab vier Startern / drei Platzquoten ab acht Startern

3. Ita-Wetten sind gewonnen, wenn das gewettete Pferd als Zweiter durch den Totalisator ausgewiesen wird und die Starterzahl mindestens vier Pferde betragen hat. Die Berechnung der Ita-Quoten erfolgt unter Zugrundelegung der zweiten Platzquote:

bei 2 Platzquoten zweite Platzquote x 2 bei 3 Platzquoten zweite Platzquote x 2,5

Ist in einem Rennen die Quote der Zweierwette niedriger als die Ita-Quote, so gilt die Quote der Zweierwette als Ita-Quote. Kommen in einem Rennen weniger als zwei Pferde durch das Ziel, so sind alle Ita-Wetten verloren. Bei Zurückzahlung der Platz-Wetten am Totalisator werden die getätigten Ita-Wetten auf der Grundlage 10 für 10 errechnet.

4. Trita-Wetten sind gewonnen, wenn das gewettete Pferd als Dritter durch den Totalisator ausgewiesen wird und die Starterzahl in Deutschland mindestens sieben und sonst mindestens acht Pferde betragen hat. Die Berechnung der Trita-Quoten erfolgt unter Zugrundelegung der dritten Platzquote (x 2,5). Ist in einem Rennen die Quote der Dreierwette niedriger als die Trita-Quote, so gilt die Quote der Dreierwette als Trita-Quote. Kommen in einem Rennen weniger als drei Pferde durch das Ziel, so sind alle Trita-Wetten verloren. Bei Zurückzahlung der Platz-Wetten am Totalisator werden die getätigten Trita-Wetten auf der Grundlage 10 für 10 errechnet.

5. Stall-Wetten sind Wetten, bei denen nicht ein einzelnes Pferd, sondern ein bestimmter Stall gewettet wird. Maßgeblich für die Zugehörigkeit eines Pferdes zu einem Stall ist der Rennbericht.

6. Zweierwetten (auch: Einlaufwetten, kleiner Einlauf) sind gewonnen, wenn die zwei gewetteten Pferde als Erster und Zweiter durch den Totalisator ausgewiesen werden, wobei es auf die genaue Reihenfolge ankommt. Läuft eines der gewetteten Pferde nicht, so ist die Wette offen und der Einsatz wird zurückgezahlt. Kommen in einem Rennen weniger als zwei Pferde durch das Ziel, so sind alle Zweierwetten verloren, sofern es am Totalisator keine Zweierwetten-Quoten gibt. Gibt es in einem Rennen am Totalisator keine Zweierwetten, so wird der Einsatz zurückgezahlt.

7. Zwillingswetten sind gewonnen, wenn die zwei gewetteten Pferde als Erster und Zweiter durch den Totalisator ausgewiesen werden, wobei es nicht auf die genaue Reihenfolge ankommt. Läuft eins der gewetteten Pferde nicht, so ist die Wette offen und der Einsatz wird zurückgezahlt. Kommen in einem Rennen weniger als zwei Pferde durch das Ziel, so sind alle Zwillingswetten verloren, sofern es am Totalisator keine Zwillingswetten-Quote gibt.

8. Platzzwillingswetten sind gewonnen, wenn die zwei gewetteten Pferde als Erster und Zweiter, Erster und Dritter oder Zweiter und Dritter durch den Totalisator ausgewiesen werden, wobei es nicht auf die genaue Reihenfolge ankommt und im Rennprogramm mindestens acht Starter angegeben sind. Läuft eins der gewetteten Pferde nicht, so ist die Wette offen und der Einsatz zurückzuzahlen. Kommen in einem Rennen weniger als drei Pferde durch das Ziel, so sind alle Platzzwillings-Wetten verloren, sofern es am Totalisator keine Platzzwillings-Quote gibt. Laufen in einem Rennen weniger als 8 Starter, werden die Platzzwillingswetten zurückgezahlt, sofern der Totalisator keine Platzzwillingswette errechnet. 9. Dreierwetten (auch: großer Einlauf) sind gewonnen, wenn die drei gewetteten Pferde als Erster, Zweiter und Dritter durch den Totalisator ausgewiesen werden, wobei es auf die genaue Reihenfolge ankommt. Läuft eines der gewetteten Pferde nicht, so ist die Wette offen und der Einsatz zurückzuzahlen. Gibt es in einem Rennen am Totalisator keine Dreierwetten, so wird der Einsatz auf dieses Pferd zurückgezahlt. Kommen in einem Rennen weniger als drei Pferde durch das Ziel, so richtet sich die Auszahlung nach der Regelung am Totalisator.

10. Tiercé-Wetten (Frankreich) sind getroffen, wenn die drei gewetteten Pferde als Erster, Zweiter und Dritter durch den Totalisator ausgewiesen werden, wobei es auf die exakte Reihenfolge ankommt. Läuft eins der gewetteten Pferde nicht, so ist die Wette offen und der Einsatz auf dieses Pferd wird zurückgezahlt. Für die Auszahlung auch bei Wettveranstalterwetten kommt grundsätzlich die Originalquote der Rennbahn zur Auszahlung. Die Trio Ordre Quote gilt insoweit als Tiercé-Quote. In Rennen in denen eine Dreierwette angeboten wird und der Totalisator keine Trio ordre Quote für die korrekte Reihenfolge anbietet, kommt folgende Regelung zum Tragen: Die Berechnung der Tiercé-Quote erfolgt unter Zugrundelegung der Sieg- und Platzquoten (es erfolgt keine Auszahlung der Originalquote, wenn diese auf beliebige Reihenfolge ermittelt wurde):

Tiercé-Quote = Siegquote x 2.Platzquote x 3.Platzquote geteilt durch 15

Hat ein Stallpferd gewonnen und ist die Sieg-Quote kleiner als die erste Platzquote, so wird das 2,5-fache der ersten Platzquote als Siegquote in Anrechnung gebracht. Ist die Tiercé-Quote niedriger als die Trio-Quote, so gilt:

Tiercé-Quote = Trio-Quote x 1,1

Die Höchstquote der Tiercé-Wette ist das 6-fache der Triowette. Bei Rückzahlung der Siegwetten am Totalisator werden die getätigten Tiercé-Wetten auf der Grundlage Siegtoto-Quote 10 für 10 errechnet. Bei Rückzahlung der Platz-Wetten am französischen Totalisator werden die getätigten Tiercé-Wetten auf der Grundlage: Platztoto-Quote bzw.-quoten 10 für 10 errechnet. Kommen in einem Rennen weniger als drei Pferde durch das Ziel, so sind alle Tiercé-Wetten verloren.

11. Drillings-Wetten (auch:Trio-Wetten) sind gewonnen, wenn die drei gewetteten Pferde als Erster, Zweiter und Dritter durch den Totalisator ausgewiesen werden, wobei es nicht auf die genaue Reihenfolge ankommt. Läuft eins der gewetteten Pferde nicht, so ist die Wette offen und der Einsatz zurückzuzahlen.

Wird am Totalisator die Trio-Quote errechnet, erfolgt die Auszahlung der Drillings-Wette mit der Trioquote. Wird die Trio-Wette am Totalisator der Rennbahn nicht getroffen, so erfolgt als Auszahlung für die richtig getroffene Wette die ausgerechnete Drillingsquote; Ungeachtet einer etwaigen Sonderregelung am Totalisator der Rennbahn (z.B. Auszahlung auf die ersten beiden Pferde) sind alle anderen Wetten verloren.

Die Berechnung der Ersatzquote erfolgt unter Zugrundelegung der drei Platzquoten: Die Platzgewinne der drei Platzquoten zusammengezogen ergeben die Grundzahl:

a) Grundzahl bis 25 x 6 + 10 = Drillingsquote b) Grundzahl 26 bis 40 x 7 + 10 = Drillingsquote c) Grundzahl 41 bis 50 x 8 + 10 = Drillingsquote d) Grundzahl 51 bis 60 x 15 + 10 = Drillingsquote e) Grundzahl 61 bis 70 x 18 + 10 = Drillingsquote f) Grundzahl 71 bis 80 x 21 + 10 = Drillingsquote g) Grundzahl ab 81 x 24 + 10 = Drillingsquote

Falls der Totalisator aufgrund besonderer Umstände Platzwetten zurückzahlt, werden die Quoten von 10 für 10 zugrunde gelegt. Laufen in einem Rennen weniger als acht Starter, so werden die Drillingswetten zurückgezahlt, sofern der Totalisator keine Trio-Quote errechnet. Kommen in einem Rennen weniger als 3 Pferde ins Ziel, sind alle Drillings- / Trio-Wetten verloren, sofern es keine Drillings-/Trio-Quote am Totalisator gibt.

12. Kombinationswetten sind verkürzt geschriebene Einzelwetten.

13. Finish-Wetten Bei der Finishwette wird gewettet, welche Pferde in den 3 dafür im Rennprogramm gekennzeichneten Rennen eines Renntages siegen. Die Wette ist gewonnen, wenn die 3 Sieger richtig vorhergesagt wurden. Ausgezahlt wird die Totalisator-Quote. Bei Wettveranstalter-Finish-Wetten wird die Wette als Siegschiebe behandelt, wenn eines der Pferde nicht läuft und kein weiteres Pferd in diesem Rennen gewettet wurde.

14. TOP 6 und V65 Wetten Bei TOP 6 und V65 wird gewettet, welche Pferde in den 6 dafür im Rennprogramm gekennzeichneten Rennen eines Renntages siegen. Die Wette ist gewonnen, wenn die 6 Sieger richtig vorhergesagt wurden. Ausgezahlt wird die Totalisator-Quote. Bei Wettveranstalter-TOP 6 oder V65-Wetten wird die Wette als Siegschiebe behandelt, wenn eines der Pferde nicht läuft und kein weiteres Pferd in diesem Rennen gewettet wurde.

15. Placepot-Wetten (England) Die Placepotwette läuft jeweils über die ersten 6 Rennen eines Rennplatzes bei englischen Rennveranstaltungen. Die Wette ist gewonnen, wenn in jedem Rennen ein plaziertes Pferd gewettet wurde. Bei weniger als 7 Startern gelten nur die ersten beiden Plätze; bei weniger als 5 Startern muß der Sieger getroffen sein. Ist eines der gewetteten Pferde Nichtstarter, tritt automatisch der Totofavorit an diese Stelle; bei mehreren gleichen Totofavoriten, der Favorit mit der niedrigsten Startnummer.

B) Schiebewetten (Verbindungswetten)

Bei Schiebewetten handelt es sich um Wetten, die die Vereinbarung enthalten, dass das vorhandene Geld ganz oder teilweise - auch Restbeträge - auf nachfolgende Rennen zur Verwendung kommt. Auch bei der Umstellung von Rennen oder der Teilung eines Rennens, sowie wenn die Wetten irrtümlich in falscher zeitlicher Reihenfolge notiert wurden, werden die Schiebewetten in der Reihenfolge gerechnet, wie sie im Zentralrechner gespeichert sind. Bei unterschiedlichen Wettarten wird immer Wettart auf Wettart gerechnet. Ausgenommen von dieser Regelung sind Schiebewetten, die von vornherein auf verschiedene Wettarten laufen. Bei Schiebewetten erfolgt Rückzahlung des Wetteinsatzes nur für den Fall, dass alle als Schiebewetten verbundenen Wetten einzeln jeweils als Rückzahler gewertet werden. Falls eine oder mehrere Wetten, die als Schiebewetten verbunden wurden zurückgezahlt werden (zB. Nichtstarter), behält die Wette für die Schiebewette Gültigkeit und der Einsatz wird mit der Quote 10 : 10 weitergeführt.

Bei Schiebewetten werden auch die unter 0,50 Euro liegenden Beträge bis zur Höhe des Verbindungsbetrags verrechnet. Bei Wetten, die mit unterschiedlichen Höchstauszahlungen ganz oder teilweise über verschiedene Wettarten, Rennen oder Orte gehen, gilt die niedrigste Höchstauszahlung als vereinbart.

Ist in einem Rennen die Quote der Dreierwette niedriger als die Trita-Quote, so gilt die Quote der Dreierwette als Trita-Quote. Kommen in einem Rennen weniger als drei Pferde durch das Ziel, so sind alle Trita-Wetten verloren. Bei Zurückzahlung der Platz-Wetten am Totalisator werden die getätigten Trita-Wetten auf der Grundlage 10 für 10 errechnet.

5. Stall-Wetten sind Wetten, bei denen nicht ein einzelnes Pferd, sondern ein bestimmter Stall gewettet wird. Maßgeblich für die Zugehörigkeit eines Pferdes zu einem Stall ist der Rennbericht.

6. Zweierwetten (auch: Einlaufwetten, kleiner Einlauf) sind gewonnen, wenn die zwei gewetteten Pferde als Erster und Zweiter durch den Totalisator ausgewiesen werden, wobei es auf die genaue Reihenfolge ankommt. Läuft eines der gewetteten Pferde nicht, so ist die Wette offen und der Einsatz wird zurückgezahlt. Kommen in einem Rennen weniger als zwei Pferde durch das Ziel, so sind alle Zweierwetten verloren, sofern es am Totalisator keine Zweierwetten-Quoten gibt. Gibt es in einem Rennen am Totalisator keine Zweierwetten, so wird der Einsatz zurückgezahlt.

C) Feste Wette (Festkurswetten)

Als feste Wette gilt eine Wette, bei der der Auszahlungskurs bei Abschluß der Wette festgelegt und auf dem Wettschein eingetragen wird. Es steht von vornherein fest, welchen Betrag der Wetter im Gewinnfall ausgezahlt erhält. Festkurse auf Platz können nur in Verbindung mit Festkurs Sieg gespielt werden, und nur in einem vom Wettveranstalter für diese Veranstaltung festgelegten Verhältnis, zB. Verhältnis Einsatz Sieg : Einsatz Platz 1:2 oder 1:4. Die feste Wette geht mit dem Totalisator, d.h. maßgebend für den Gewinnanspruch ist das Rennergebnis, nach welchem der Totalisator Quoten errechnet und auszahlt. Eine feste Wette kann, falls der Wettveranstalter das anbietet, auch über mehrere Ereignisse über verschiedene Tage und Rennplätze abgeschlossen werden.

Werden am Totalisator die Wetten aus technischen Gründen zurückgezahlt oder keine Totalisatorwetten angenommen, so behalten die Festkurse ihre Gültigkeit, sofern ein offizielles Rennergebnis festgestellt wird. Dieses ist dann für die Auszahlung maßgeblich. Pferde, die laut Rennordnung "ohne Wetten" an den Start kamen, bleiben bei einer Plazierung unberücksichtigt; die Einsätze sind verloren.

Die feste Wette beinhaltet das Risiko, daß sie verloren ist, wenn das betreffende Pferd nicht läuft, ohne Wetten startet oder nicht startberechtigt war. Bei annullierten Rennen behält die Wette Gültigkeit, wenn das Rennen am gleichen Tag nachgeholt wird. Ansonsten erfolgt Rückzahlung. Feste Platzwetten sind über den zweiten Platz hinaus verloren, wenn am Totalisator nicht mehr als zwei Plätze zur Auszahlung kommen. Über den dritten Platz hinaus sind alle festen Platz-Wetten verloren. Bei der festen Wette gibt es keine Stallwette.

Die Festkurse sind grundsätzlich freibleibend! Bei totem Rennen werden die Festquoten entsprechend geteilt. Geht ein Pferd allein über die Bahn, so erhält der Wetter die halbe Festquote ausgezahlt.

D) Wetten auf weitere Rennveranstaltungen

Es steht dem Wettveranstalter frei, Wetten auch auf andere Rennveranstaltungen anzubieten, über die im deutschen Infodienst keine Renninformationen wie Starterfelder, Startzeiten, Ergebnisse und dergleichen veröffentlicht werden. Der Wettveranstalter kann nach seinem Ermessen Wettarten und Festkurse anbieten, die nach seinem Kenntnisstand am jeweiligen Rennbahntotalisator getätigt werden können. Wird eine Wettart wider Erwarten nicht veranstaltet und kommt keine Ersatzquotenregelung in Betracht, wird der Einsatz zurückgezahlt. Auf die Bestimmungen unter I. Nr.8 und III. Nr.3 wird ausdrücklich hingewiesen.

Werden Daten von einer ausländischen Rennveranstaltung durch einen Fremdanbieter übertragen (z.B. amerikanische Rennen über englischen Infodienst), der eigene Quoten errechnet, so zahlt der Wettveranstalter ungeachtet dieser Quoten ausschließlich die Original-Rennbahnquoten aus.

III. Auszahlungen

A) Allgemein

1. Die Auszahlung der gewonnenen Wetten erfolgt unter Berücksichtigung der Höchstauszahlung pro Wettschein und des Gewinnlimits pro Rennen. Für die Entstehung des Gewinnanspruchs und für dessen Berechnung ist das offizielle Totalisatorergebnis maßgeblich. Wettarten, die vom Totalisator nicht veranstaltet werden, werden nach den vom Wettveranstalter errechneten Quoten ausgezahlt, sofern die Wettbestimmungen keine Rückzahlung des Einsatzes vorsehen.

2. Der Gewinnanspruch ist durch die Festlegung eines Limits (Höchstauszahlung) pro Wettschein beschränkt. Die jeweils gültige Höchstauszahlung ist auf jedem Wettschein aufgedruckt. Mit Abschluß der Wette gilt die jeweilige Höchstauszahlung als vereinbart.

3. Die Gewinne werden nur gegen Rückgabe des Original-Wettscheines ausgezahlt. Werden Wettscheine nicht innerhalb von 30 Tagen vorgelegt, erlischt der Anspruch des Wettnehmers auf Auszahlung des Gewinnes.

4. Die Auszahlung der Gewinne kann bis zum Erscheinen des offiziellen Rennberichtes zurückgestellt werden. Auszahlungen über 5.000.-- Euro können bis zum nächstfolgenden Werktag zurückgestellt werden oder unbar erfolgen, da aus Sicherheitsgründen keine größeren Barbestände in den Filialen vorgehalten werden können.

5. Mindereinsätze sowie überzahlte Einsätze bei Kombinationswetten werden bei der Errechnung des Gewinns entsprechend prozentual berücksichtigt. Eine Nachzahlung von Mindereinsätzen bzw. eine Rückzahlung überzahlter Einsätze ist ausgeschlossen.

6. Wer den Wettschein vorlegt, hat Anspruch auf Gewinnauszahlung (Inhaberpapier). Der ausgezahlte Gewinnbetrag entwertet den Wettschein. Maßgeblich ist hierfür der Auszahlungsvermerk des Zentralrechners, wodurch eine nochmalige Auszahlung ausgeschlossen ist.

7. Stornierte Wettaufträge werden durch entsprechenden Vermerk im Zentralrechner entwertet.

8. Ein bereits ausgezahlter Gewinn schließt sowohl das Recht des Wettnehmers als auch des Wettveranstalters aus, bei nachträglicher Änderung infolge falscher Berichterstattung eine Nach- bzw. Rückzahlung zu verlangen

9. Grundsätzlich wird ein Wettschein von oben nach unten gerechnet, so wie er ausgedruckt ist. In welcher Reihenfolge die Rennen gelaufen wurden hat keinen Einfluß auf die Berechnung des Gewinnes.

10. Der Wettveranstalter behält sich das Recht vor, bei Verdacht auf Wett- und Rennmanipulation die Auszahlung für das betreffende Rennen so lange zu sperren, bis vor einem Renngericht oder ordentlichen Gericht festgestellt wird, das weder eine Wett- noch eine Rennmanipulation stattgefunden hat. Ohne richterliche Klärung erfolgt in diesem Fall lediglich die Rückerstattung des Einsatzes.

11. Sonderregelung Platzquoten Grundsätzlich und unabhängig von der Totalisator- oder Ersatzquote zahlt der Wettveranstalter bei Platzwetten nur höchstens ein Drittel der zuletzt veröffentlichten korrespondierenden Sieg-Eventualquote aus.

12. Ersatzquoten Wird eine der folgenden Wettarten am Totalisator nicht getroffen, so erfolgt die Auszahlung der Wettveranstalter-Ersatzquote gemäß folgender Tabelle ungeachtet einer etwaigen Sonderreglung am Totalisator (z.B. beliebige Reihenfolge) für die richtig getroffene Wette beim Wettveranstalter unter Berücksichtigung der jeweiligen Höchstauszahlung pro Wettschein und des Gewinnlimits pro Rennen. Alle anderen Wetten sind beim Wettveranstalter verloren.

Ersatzquoten

a) für alle B- und C-Bahnen deutsche Traber und alle Galopprennbahnen in den neuen Bundesländern sowie Mannheim, Herxheim, Hassloch, Bad Doberan, Saarbrücken, Verden, Bad Harzburg, Warendorf, Karlsruhe, Wildeshausen, Vechta, Zweibrücken, Erbach

Siegwette 250 für 10

Platzwette 100 für 10

Zweierwette 2.000 für 10

Platzzwilling 1.000 für 10

Dreierwette 10.000 für 10

b) für alle anderen deutschen Rennplätze Trabrennen + Hoppegarten Galopprennen Baden/Derby

Siegwette 500 für 10 1.000 für 10 1.000 für 10

Platzwette 250 für 10 250 für 10 250 für 10

Zweierwette 5.000 für 10 10.000 für 10 10.000 für 10

Platzzwilling 2.000 für 10 2.000 für 10

Dreierwette 30.000 für 10 50.000 für 10 100.000 für 10

c) für alle ausländischen Rennplätze

Siegwette 1.000 für 10

Platzwette 250 für 10

Zweierwette 10.000 für 10

Platzzwilling 10.000 für 10

Zwilling 10.000 für 10

Drilling 20.000 für 10

Dreierwette 50.000 für 10

Bei totem Rennen werden die Ersatzquoten entsprechend geteilt.

Die Höchstauszahlung pro Wettschein ist jeweils auf dem Wettschein ausgedruckt.

B) Regelungen für Rennen in England, Irland und Südafrika und andere Länder mit Starting Price System (SP), im folgenden "GB"

1. Die Auszahlung für GB-Rennen erfolgt nach den Wettveranstalter-Schlußkursen, die in Quoten für 10 umgerechnet werden (SP), wobei die Zahlen hinter dem Komma entfallen. Bei totem Rennen erfolgt entsprechende Teilung von Einsatz und Gewinn. Werden in einem Rennen keine SP bekannt gegeben, so werden sämtliche Einsätze auf alle Wettarten zurückgezahlt.

2. Quotenkürzung Wird in GB-Rennen ein Pferd am Start zurückgezogen (withdrawn), so werden die SP entsprechend gekürzt, wobei die Zahlen hinter dem Komma entfallen. Die gekürzten Quoten kommen auch bei allen aus den SP errechneten Quoten zur Anwendung (z.B. Platz-, Zweier- und Dreierwette). Maßgeblich für die Höhe der Quotenkürzung ist die Anzeige im Filialdatensystem für englische Rennen. Gekürzt wird ausschließlich der Gewinnanteil, nicht der Einsatz.

3. Die Auszahlung der Platzwetten richtet sich in GB nach Siegschlußkurs (SP); es wird wie folgt gezahlt:

Anzahl Starter generell bei plaziertem Favorit unter Pari (20:10) bei 4 bis 7 Startern 1/4 der Odds (2 Plätze) 1/7 der Odds (2 Plätze) bei 8 und mehr Startern 1/5 der Odds (3 Plätze) 1/10 der Odds (3 Plätze) bei 16 und mehr Startern im Handicap 1/5 der Odds (4 Plätze) 1/10 der Odds (4 Plätze)

Der 4. Platz ab 16 Startern kommt in GB nur zur Auszahlung, wenn es sich um ein Handicap-Rennen handelt und für den 4. Platz im England-Textsystem ein SP bekannt gegeben wird. Alle Platzwetten über den 4. Platz hinaus sind verloren. Bei totem Rennen erfolgt entsprechende Teilung.

Ist in einem Rennen die erste oder zweite Platzquote höher als die Zweierwetten-Quote, kommt für die entsprechende Platzquote die Zweierwetten-Quote zur Auszahlung.

Ist in einem Rennen die dritte Platzquote höher als die Dreierwetten-Quote, kommt für die dritte Platzquote die Dreierwetten-Quote zur Auszahlung.

4. Zweierwetten für GB-Rennen ab 3 Startern Bei den Zweierwetten kommen die Quoten der englischen Wettveranstalter (CSF) zur Auszahlung. Gibt es in einem Rennen keine CSF-Quote oder weniger als 3 Starter, werden alle Einsätze zurückgezahlt. Läuft eines der gewetteten Pferde nicht, ist die Wette offen und der Einsatz wird zurückgezahlt.

Kommt in einem Rennen nur ein Pferd durch das Ziel, wird entsprechend der Regelung bei den englischen Wettveranstaltern gemäß Textsystem verfahren.

5. Dreierwetten für GB-Rennen ab 5 Startern Die Berechnung der Dreierwetten erfolgt auf der Grundlage der SP der englischen Wettveranstalter, die in Quoten für 10 umgerechnet werden (SP). Werden nur zwei SP bekannt gegeben, kommt die letzte Eventualquote zur Anrechnung.

Die SP für den zweiten und dritten Platz werden nur bis zu folgenden Werten angerechnet: 5 und 6 Starter 150 7 bis 9 Starter 250 10 bis 12 Starter 350 über 12 Starter 500 Die Berechnung erfolgt nach folgender Formel: Dreierwetten-Quote = SP1 x (1 :(((1 : SP2) : (0,1 - 1 : SP1)) x ((1-SP3) : (0,11 - 1 : SP1 - 1 : SP2))))

Laufen in einem Rennen weniger als 10 Pferde, ist die Dreierwetten-Quote auf das x-fache der Zweierwetten-Quote limitiert, wobei x die Anzahl der Starter ist.

Die hiernach berechnete Dreierwetten-Quote gilt für 10. Bei totem Rennen werden für die verschiedenen Einläufe Dreierwetten an Hand der entsprechenden SP errechnet. Starten in einem Rennen weniger als 5 Pferde (Irland 8 Pferde), werden alle Dreierwetten des entsprechenden Rennens zurückgezahlt, sofern im englischen Textsystem keine Tricast-Quote veröffentlicht wird. Für die beim Wettveranstalter getätigten Dreierwetten für GB gelten die nach obiger Formel berechneten Quoten, es sei denn, dass im englischen Textsystem eine Tricast-Quote (TC) bekannt gegeben wird. In diesem Fall kommt als Dreierwetten-Quote die TC-Quote zur Auszahlung. Läuft eines der gewetteten Pferde nicht, ist die Wette offen und der Einsatz zurückzuzahlen. Kommen in einem Rennen weniger als 3 Pferde durch das Ziel, kommt die Zweierwetten-Quote zur Auszahlung.

Kommt in einem Rennen nur ein Pferd durch das Ziel, wird die Siegquote ausgezahlt. Kommt in einem Rennen kein Pferd durch das Ziel, werden die Einsätze zurückgezahlt.

C) Regelungen für Rennen in Amerika

1. Wettarten für USA-Rennen: win = Sieg place = Platz für die ersten beiden Pferde show = Platz für die ersten drei Pferde exacta = Zweierwette quinella = Platzzwillings-Wette trifecta = Dreierwette

2. Stallregel für USA-Rennen: Für Pferde die unter Stall laufen (maßgeblich ist der Rennbericht) gilt bei USA-Rennen die Stallregel für alle Wettarten.

IV. Wettvermittlung

1. a) Für Wettscheine, die mit dem Vermerk „Rennverein - Wettvermittlung siehe Aushang“ versehen sind, gilt: Der Wettvermittler nimmt die Wette nicht im eigenen Namen, sondern als Bevollmächtigter des jeweiligen Rennvereins an. Die Wette wird weitergeleitet an den Totalisator. Es gelten neben diesen AGB die ausgehängten Wettbedingungen der Rennvereine.

b) Für Wettscheine, die mit dem Vermerk „Wettauftrag siehe Anhang IV.1.b) versehen sind, gilt: Der Wettveranstalter nimmt die Wette nicht im eigenen Namen an, sondern als beauftragter Vermittler der IBA Entertainment Ltd., OneOneO Block A

Ix-Xatt

SLM 1020 Sliema

Malta (siehe I. 1.)

2. Der Kunde ist verpflichtet, seinen durch den Computer ausgedruckten Rennvereins-, bzw. Vermittlungswettschein sofort nach Erhalt auf Richtigkeit und Vollständigkeit hin

zu überprüfen. Spätere Reklamationen können nicht mehr berücksichtigt werden, da die Wette sofort an den Totalisator bzw. den Wettveranstalter weitergeleitet wird. Eine Haftung des vermittelnden Wettveranstalters oder seiner Angestellten ist ausgeschlossen, soweit diesen nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.

V. Wettstreitigkeiten

1. Bei Wettstreitigkeiten kann vom Wettnehmer die Interessengemeinschaft freier Europäischer Wettveranstalter (IfeB) e.V., Nockherstraße 2, 81541 München zum Zweck der Schlichtung angerufen werden.

2. Bei Streitigkeiten über Tatsachen betreffend die Wette, das Wettergebnis bzw. die Berechnung der Auszahlungsquote kann der Wettnehmer darüber hinaus einen auf seinen Antrag von der örtlich zuständigen Industrie- und Handelskammer zu benennenden Schiedsgutachter anrufen, der dann nach Anhörung auch der anderen Partei die streitige Tatsachenfrage entscheidet. Die Entscheidung des Schiedsgutachters ist für beide Partien verbindlich, sofern sie nicht offenbar unrichtig ist. Die Kosten des Schiedsgutachters trägt die Partei, zu deren Ungunsten das Schiedsgutachten ausfällt.

3. Vorstehende Regelungen bei Wettstreitigkeiten gelten entsprechend auch für den Fall einer Wettvermittlung gemäß vorstehender Ziffer IV. 1. b) Nachrichtlich teilt der vermittelnde Wettveranstalter mit, dass auch der die Wette haltende Wettveranstalter vorstehende Regelung zur Behandlung von Wettstreitigkeiten als verbindlich anerkennt und sich dieser Regelung unterwirft.

4. Von den vorstehenden Regelungen bleibt das Recht des Wettnehmers oder des Wettveranstalters unberührt, den ordentlichen Rechtsweg zu beschreiten.

VI. Wettveranstalter im Falle der Wettvermittlung:

Wettveranstalter der Buchmacherwetten ist:

IBA Entertainment Limited

OneOneO Block A

Ix-Xatt

SLM 1020 Sliema

Malta

Wettveranstalter der Rennvereinswetten sind:

Für deutsche Trabrennen:

Pferdesportpark Berlin-Karlshorst e.V.

HTZ Hamburger Trab-Zentrum e.V.

Berliner Trabrenn-Verein e.V. (Mariendorf)

Trabrennverein Dinslaken e.V.

Win Race Rennverein e. V. (Gelsenkirchen)

Verein zur Förderung des Rheinischen Trabrennsportes e. V. (Mönchengladbach)

Münchner Trabrenn- und Zuchtverein e.V.

Zucht- und Trabrennverein Straubing 1873 e.V.

Für deutsche Galopprennen:

Internationaler Club e.V.

Bremer RV 1857 e.V.

Dortmunder RV e.V.

Düsseldorfer Reiter- und RV e.V.

Hamburger Renn-Club e.V. (auch als Kooperationspartner der ausländischen Totalisatoren)

Hannoverscher Renn-Verein e.V.

Mülheimer RV Raffelberg e.V.

Renn-Klub Frankfurt am Main e.V.

Renn- und Reitverein Südliche Weinstrasse Herxheim e.V.

Neusser Reiter- und Rennverein 1875

Kölner Renn-Verein e.V.

Dresdner Rennverein 1890 e.V.

Münchner RV e.V.

Rennverein Hoppegarten e.V.

Krefelder Rennclub 1997 e.V.

Harzburger Rennverein e.V.; Sitz Bad Harzburg

Gelsenkirchen-Horster RV e.V.

Rennclub Saarbrücken e.V.

Doberaner RV von 1822 e.V.

Warendorfer RV e.V.

Für französische Rennveranstaltungen:

Paris Mutuel Urbain

2, Rue du Professeur Florian Delbarre

75734 Paris Cedex 15

Frankreich